Max Mustermann

Musterweg 1

0000 Musterhausen Musterhausen, 29.8.2004



Bundesministerin Maria Rauch-Kallat

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Radetzkystrasse 2
1030 Wien




Betreff: Wiedersprüchliche Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen im Zusammenhang mit dem nicht erfolgten Nachweis von Krankheitserregern gegen die heute eine sogenannte Schutzimpfung zur Verfügung steht.




Sehr geehrte Frau Bundesministerin


Vor über einem Jahr (9.5.2003) habe ich mich schon einmal mit der Frage an sie gewendet, wo die grundlegenden Nachweise der heute propagierten Krankheits-erreger veröffentlicht worden sind, nachdem weder die lokal Verantwortlichen noch das Bundesministerium eine Antwort auf diese simple und einfach Frage geben konnten.


Sie haben es damals vorgezogen, mir keine Antwort auf meine Fragen zu geben. Ich erhielt nur ein weiteres allgemeingehaltens Schreiben von Dr. Kurz (GZ: 21800/54-II/A/4/03), das nichts zur Klärung meiner Fragen enthielt. Durch ein weiteres Schreiben ihres Ministeriums an mich (Herr/Frau Arrouas v. 2.6.2004 GZ: 21800/57-III/A/1/04) haben sich in der Zwischenzeit jedoch solche Widersprüche in den Aussagen ihres Ministeriums ergeben, das hier dringender Handlungsbedarf besteht. Eine entprechende Anfrage zur Richtigstellung der Sachlage an Herr/Frau Arrouas blieb auch diesmal, fast 2 Monate nach dessen Erstellung, unbeantwortet.


Ich erwarten mir daher, dass sie dieses Mal als Verantwortliche für das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen persönlich aktiv werden und eine entsprechende Klärung der Sachlage in die Wege leiten und mir schriftlich zukommen lassen.


Ich darf ihnen nocheinmal die Widersprüche, die sich aus den Aussagen ihres Ministerium ergeben haben, anführen.


Zitat aus meinem Schreiben vom 1.7.2004 an Herr/Frau Arrouas:


Laut Dr. Kurz sind mittels eines entsprechenden Studiums alle Voraussetzungen zur Beantwortung meiner Fragen nach den Virusnachweisen gegeben. Da in ihrem Ministerium zweifelsfrei viele kompetente Personen im Besitz dieses Studiums sind, beschränken sich die “aufwendigen wissenschaftlichen Literaturrecherchen” auf ein Telefonat mit den entsprechenden Mitarbeitern des Ministeriums. Hier entstehen entgegen Ihren Aussagen aber keine Kosten und auch der Zeitaufwand für die Recherchen beschränkt sich auf dieses eine Telefonat.


Warum verweigert das Ministerium dennoch hartnäckig die Auskunft zu einer Frage, die, wie ich weis, noch andere Eltern in unserem Staat stellen bzw. in Zukunft noch vermehrt stellen werden ? „




Ganz klar geht hervor, das zumindest eine Aussage ihres Ministeriums nicht der Wahrheit entspricht:


Wenn es ein Studium gibt, dessen Absolvierung mit Dr. Kurz empfiehlt, dann sind keine „aufwendigen wissenschaftlichen Literaturrecherchen“ notwendig. (Außer in ihrem Miniterium würden Impfempfehlungen von Personen herausgegeben werden, die dieses Studium nicht habe und damit nichts von der Materie verstehen. Das kann ich allerdings nicht glauben. )


Oder aber die aufwendigen Recherchen sind wirklich notwendig, weil es kein entsprechendes Studium gibt (leider vermeidet Dr. Kurz, aus welchen Gründen auch immer, die namentliche Nennung des Studiums). Das würde bedeuten, das es keine wissenschaftliche Grundlage für die sogenannten Schutzimpfungen gibt und diese sofort eingestellt werden müssten, bis die entsprechende Basis vorhanden ist.



In Erwartung einer persönlichen Antwort von ihnen, durch die zum einen die aufgezeigten Wiedersprüche geklärt und zum anderen meine Fragen zum Erregernachweis, die ich ihnen und ihrem Ministerium schon vor über eineinhalb Jahren zur Beantwortung geschickt habe, beantwortet werden, verbleibe ich







Max Mustermann






P.S. Wie jedes Schreiben zu diesem Thema werde ich auch diesen Brief bzw. die Antwort darauf öffentlich zugänglich machen, damit auch andere Eltern die Möglichkeit bekommen, sich zu informieren.