Max Mustermann

Musterstraße 1

0000 Musterhausen                                                                      Musterhausen, 16.01.2003

 

 

 

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

z.H. Dr. Kurz

Abteilung VI/A/4

 

Radetzkystr. 2

1030 Wien

 

 

 

Betrifft:  Antwort zu ihrem Schreiben an mich (GZ: 21800/157-VI/A/4/02 vom 20. Dezember 2002 ) über meine Anfrage nach dem erfolgter Nachweis von Krankheitserregern gegen die heute eine sogenannte Schutzimpfung zur Verfügung steht.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Kurz

 

Besten Dank für Ihre Standardantwort vom 20. 12.2002 zu der ich Ihnen folgendes mitteilen möchte.

 

Wenn ich nicht in diesem Land aufgewachsen wäre müsste ich annehmen, dass ich der deutschen Sprache nicht mächtig bin, wenn ich als Antwort auf mein Schreiben, in dem es heißt,

 

„....  Da ich auf meine letzten Anfragen alles andere als Antworten auf meine Fragen bekommen habe, möchte ich noch einmal ganz klar und eindeutig feststellen, dass ich

 

-  keine Beschreibung über die gute Verträglichkeit von Impfungen

 

-  keine Beschreibung der Impferfolge aus Schulmediziner Sicht

 

-  keine Betonung der Wichtigkeit dieser Impfungen  etc.

 

 

als Antwort akzeptieren kann. Einzig und allein die Literaturhinweise zu den oben gestellten Fragen ist Inhalt dieser Anfrage. Die Schulmedizinische Sicht ist mir eingehend und hinreichend bekannt. ... 

 

einen Brief erhalte, der mit

 

„Grundsätzlich ist zu betonen, dass Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten Präventivmaßnahmen gehören, die der Medizin heute zur Verfügung stehen. etc. ... „

 

beginnt, erhalte. Die Worte „keine“ und „Einzig und allein“ kennt meine Tochter , die 16 Monate alt ist, auch schon. Das selbe kann ich von Ihnen auch erwarten, oder ?

 

 

Wenn Sie auf die jeweilige Fachliteratur verweisen, darf ich ihnen die Liste des Hr. Dr. Troy, Kinderarzt in Hohenems, mitschicken, in der ich laut Dr. Troy den Nachweis des Masernvirus nach heutigem Stand der Wissenschaft, finden kann. Selbst nach durchsicht der kompletten Liste konnte ich nicht einmal die Spur eines Hinweises finden, wo dieser Nachweis erfolgt sein sollte. Auch auf den „einschlägigen Internetseiten“, natürlich ohne eine konkrete Nennung von Ihrer Seite, konnte ich nichts finden !

 

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im  Gesetz „Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung“ in §1 Abs. 1 folgendes zu lesen ist:

 

 

„ Öffentliche Schutzimpfungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft anzubieten. „

 

 

Im Impfschadengesetz §1b Abs. 2 ist zu lesen:

 

 

„ Der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz hat durch Verordnung jene Impfungen zu bezeichnen, die nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. „

 

 

Der jeweilige Stand der medizinischen Wissenschaft beinhaltet im Bereich des Virusnachweises schon seit geraumer Zeit

 

Ø      eine Elektronenmikroskopische Aufnahme

Ø      sowie einer Biochemische  Charakterisierung desselben.

 

Das der Virus bzw. Krankheitserreger zuerst einmal nachgewiesen sein muss, bevor es eine Schutzimpfung geben kann, steht außer Zweifel.

 

Wenn nun in der „Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generation über empfohlen Impfungen“ vom. 10.8.2001 unter §1 zehn Impfungen bzw. auch deren Kombinationen empfohlen werden, dann müssen dem Ministerium die entsprechenden Nachweise nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zur Verfügung gestanden haben, wenn die oben zitierten Gesetze eingehalten worden sind. Es kann somit auch kein Problem sein, mir die ganz konkreten Literaturhinweise über deren Nachweis zukommen zu lassen.

 

Ich darf nochmals klar stellen, dass hier nicht die medizinische Meinung zählt. Gefordert sind klare und eindeutige Beweise nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und keine Meinungen, wie dies der Gesetzgeber auch verlangt.

 

 

 

Ich bin mir sicher, dass ich mich , wie dies auch schon beim letzen Schreiben der Fall war, klar und deutlich ausgedrückt habe. Einzig und allein der Nachweis der Viren bzw. Krankheitserreger von Tetanus, Keuchhusten, HIB, Hepatitis, Kinderlähmung, Diphtherie, Masern, Mumps , Röteln und FSME interessiert mich.

 

Ich erwarte mir daher auch eine dementsprechend klare und eindeutige Antwort auf meine Fragen bis zum 3. Februar 2003 und verbleibe

 

 

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Max Mustermann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P.S.  Wie jedes Schreiben zu diesem Thema werde ich auch diesen Brief bzw. die Antwort darauf öffentlich zugänglich machen, damit auch andere Eltern die Möglichkeit bekommen, sich zu informieren.