Max Mustermann
Musterstraße 1
0000 Musterhausen Musterhausen, 16.01.2003
Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen
z.H.
Dr. Kurz
Abteilung
VI/A/4
Radetzkystr.
2
1030
Wien
Betrifft: Antwort zu ihrem
Schreiben an mich (GZ: 21800/157-VI/A/4/02 vom 20. Dezember 2002 ) über meine
Anfrage nach dem erfolgter Nachweis von Krankheitserregern gegen die heute eine
sogenannte Schutzimpfung zur Verfügung steht.
Sehr
geehrter Herr Dr. Kurz
Besten
Dank für Ihre Standardantwort vom 20. 12.2002 zu der ich Ihnen folgendes
mitteilen möchte.
Wenn ich nicht in diesem Land aufgewachsen wäre müsste ich annehmen, dass ich der deutschen Sprache nicht mächtig bin, wenn ich als Antwort auf mein Schreiben, in dem es heißt,
„.... Da ich auf meine letzten Anfragen alles
andere als Antworten auf meine Fragen bekommen habe, möchte ich noch einmal
ganz klar und eindeutig feststellen, dass ich
- keine Beschreibung über die gute
Verträglichkeit von Impfungen
- keine Beschreibung der Impferfolge aus
Schulmediziner Sicht
- keine Betonung der Wichtigkeit dieser
Impfungen etc.
als
Antwort akzeptieren kann. Einzig und allein die Literaturhinweise zu den
oben gestellten Fragen ist Inhalt dieser Anfrage. Die Schulmedizinische Sicht
ist mir eingehend und hinreichend bekannt. ...
„
einen
Brief erhalte, der mit
„Grundsätzlich ist zu betonen, dass Impfungen zu den wichtigsten und
wirksamsten Präventivmaßnahmen gehören, die der Medizin heute zur Verfügung
stehen. etc. ... „
beginnt,
erhalte. Die Worte „keine“ und „Einzig und allein“ kennt meine
Tochter , die 16 Monate alt ist, auch schon. Das selbe kann ich von Ihnen auch
erwarten, oder ?
Wenn
Sie auf die jeweilige Fachliteratur verweisen, darf ich ihnen die Liste des Hr.
Dr. Troy, Kinderarzt in Hohenems, mitschicken, in der ich laut Dr. Troy den
Nachweis des Masernvirus nach heutigem Stand der Wissenschaft, finden kann.
Selbst nach durchsicht der kompletten Liste konnte ich nicht einmal die Spur
eines Hinweises finden, wo dieser Nachweis erfolgt sein sollte. Auch auf den
„einschlägigen Internetseiten“, natürlich ohne eine konkrete Nennung von Ihrer
Seite, konnte ich nichts finden !
Ich
darf Sie darauf hinweisen, dass im
Gesetz „Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung“ in §1 Abs. 1
folgendes zu lesen ist:
„ Öffentliche Schutzimpfungen im Sinne dieses
Bundesgesetzes sind entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen
Wissenschaft anzubieten. „
Im
Impfschadengesetz §1b Abs. 2 ist zu lesen:
„ Der Bundesminister für Gesundheit, Sport und
Konsumentenschutz hat durch Verordnung jene Impfungen zu bezeichnen, die nach dem
jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zur Abwehr einer Gefahr für
den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der
Volksgesundheit empfohlen sind. „
Der jeweilige Stand der medizinischen Wissenschaft beinhaltet im Bereich des Virusnachweises schon seit geraumer Zeit
Ø eine Elektronenmikroskopische Aufnahme
Ø sowie einer Biochemische Charakterisierung desselben.
Das der Virus bzw. Krankheitserreger zuerst einmal nachgewiesen sein muss, bevor es eine Schutzimpfung geben kann, steht außer Zweifel.
Wenn nun in der „Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generation über empfohlen Impfungen“ vom. 10.8.2001 unter §1 zehn Impfungen bzw. auch deren Kombinationen empfohlen werden, dann müssen dem Ministerium die entsprechenden Nachweise nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zur Verfügung gestanden haben, wenn die oben zitierten Gesetze eingehalten worden sind. Es kann somit auch kein Problem sein, mir die ganz konkreten Literaturhinweise über deren Nachweis zukommen zu lassen.
Ich
darf nochmals klar stellen, dass hier nicht die medizinische Meinung zählt.
Gefordert sind klare und eindeutige Beweise nach dem jeweiligen Stand der
Wissenschaft und keine Meinungen, wie dies der Gesetzgeber auch
verlangt.
Ich bin mir sicher, dass ich
mich , wie dies auch schon beim letzen Schreiben der Fall war, klar und
deutlich ausgedrückt habe. Einzig und allein der Nachweis der Viren bzw.
Krankheitserreger von Tetanus, Keuchhusten, HIB, Hepatitis, Kinderlähmung,
Diphtherie, Masern, Mumps , Röteln und FSME interessiert mich.
Ich erwarte mir daher auch
eine dementsprechend klare und eindeutige Antwort auf meine Fragen bis zum 3.
Februar 2003 und verbleibe
mit
freundlichen Grüßen
Max
Mustermann
P.S. Wie jedes Schreiben zu diesem Thema werde
ich auch diesen Brief bzw. die Antwort darauf öffentlich zugänglich machen,
damit auch andere Eltern die Möglichkeit bekommen, sich zu informieren.