Sehr geehrter Herr Nesensohn,
vielen Dank für Ihre Antwort! Unsere Nachricht gibt, wie Sie korrekterweise anmerken, unsere Ansichten zum Thema Impffreiheit wider.

Bezüglich Ihren Nachfragen kann ich Ihnen versichern, dass seitens des Landes keine Nachteile für nicht geimpfte Personen gegenüber geimpften Personen bestehen.
Jedoch möchte ich Sie informieren, dass für gewisse Berufsgruppen gegebenenfalls bestimmte Impfungen vorzuweisen sind.
So ist beispielsweise bei den Vorarlberger Landeskrankhäusern der Nachweis einer Immunisierung für Mumps−Masern−Röteln und Varizellen für Bewerber:innen auf Stellen mit regelmäßigem Patient:innenkontakt
− allenfalls auch die erklärte Bereitschaft eine Schutzimpfung durchführen zu lassen − Voraussetzung für eine Einstellung.

Zu Ihrem zweiten Punkt möchte ich Ihnen mitteilen, dass durch diese Formulierung nicht der Hintergedanke um eine etwaige Entscheidungsänderung „aus morgiger“ Sicht ausgedrückt wird.
Wir können generell Entscheidungen und Aussagen nur aus heutiger Sicht treffen und müssen immer die aktuelle Lage beurteilen. Deshalb kann ich Ihnen abermals versichern, dass derzeit keine Impfpflicht vorgesehen ist.

Ich hoffe, dass somit Ihre Fragen geklärt sind.

Freundliche Grüße

Martina Rüscher